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Abschlussprüfungen Geowissenschaften

Bitte beachten:

Bitte melden Sie sich für das kommende Semester zurück auch wenn ihr voraussichtliches Studienende im laufenden Semester liegt. Damit sichern Sie sich gegen alle Unwägbarkeiten ab. Sollten Sie wie erwartet ihr Studium im laufenden Semester beenden, kann Ihnen der Betrag für die Rückmeldung erstattet werden.

Verfahren

1. Anträge auf Zulassung zu Abschlussprüfungen 

(Stand November 2024):

  1. Der/die Studierende soll das Word-Dokument möglichst vollständig ausfüllen und die obere Hälfte der ersten Seite der PDF bearbeiten. Beide Formulare sind zu unterschreiben.

    Anschließend sind das ausgefüllte und unterschriebene Word-Dokument sowie die PDF als Scan-Kopie per E-Mail an das Studierendensekretariat zu senden.
    Die Originale beider Formulare sind zusätzlich schnellstmöglich im Briefkasten des Studierendensekretariats (Raum 234, 2. OG) einzuwerfen. Der Prüfungskandidat gibt Prüfer- und Betreuervorschläge an (ggf. auch Reihenfolge von Abschlussarbeit und Prüfung) und unterschreibt rechtsverbindlich, dass er/sie den Prüfungsanspruch nicht verloren hat.

    Die Bachelorprüfung ist in der Reihenfolge:

    1. Studienbegleitende Prüfungsleistungen – mündliche Abschlussprüfung – Bachelorarbeit 

    ODER

    2. Studienbegleitende Prüfungsleistungen – Bachelorarbeit – mündliche Abschlussprüfung abzulegen. 

    Die Masterprüfung ist in jedem Fall in der Reihenfolge:

    Studienbegleitende Prüfungsleistungen - mündliche Abschlussprüfung - Masterarbeit abzulegen.

    Weitere Informationen finden Sie in den zugehörigen Prüfungsordnungen.

    Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

    Der Prüfungskandidat gibt zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen ab:

    Bachelor: Zusammenstellung von Wahlfach (Modul 22), Nebenfachmodul und Vertiefungsrichtung.  

    Master: Zusammenstellung der Wahlmodule und des frei gewählten Moduls.

    Formularcenter

     

  2. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen gehen per E-Mail (Scan-Kopie) und in Papierform mit Unterschrift zurück an das Studierendensekretariat. Nach Erhalt aller Unterlagen wird dieser vom Studierendensekretariat geprüft.

    Die Zulassung wird i.d.R. erteilt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als zwei studienbegleitende Prüfungesleistungen noch ausstehen. Hierzu zählen nicht studienbegleitende Prüfungen der Nebenfächer (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie).

    Das Studierendensekretariat bestätigt mit Unterschrift den Stand der noch ausstehenden Teilprüfungen oder Benotungen.

  3. Der Antrag wird durch den Prüfungsausschuss geprüft und ggf. mit Unterschrift und Dienstsiegel bewilligt.

    Eine Scan-Kopie geht per E-Mail an den Kandidaten und die beiden Prüfer.

  4. Gemeinsam mit einem Scan des fertigen Antrags werden Rückfragen zu Eckdaten wie Prüfungstermin, Beginn der Abschlussarbeit, vorläufigem Titel, etc. gestellt, die vom Prüfling zeitnah und mit den Prüfern in CC zu beantworten sind. Nach Zugang der Scan-Kopie des bewilligten Zulassungsantrags kann der Kandidat mit den Prüfern den Prüfungstermin oder Beginn der Abschlussarbeit per E-Mail vereinbaren.

    Weiterhin müssen bis zu 3 Exemplare der Abschlussarbeit (1 Exemplar für das Studierendensekretariat, 2 Exemplare für die Betreuenden) im Studierendensekretariat abgegeben werden. Es ist mit den Betreuenden abzusprechen ob und wann diese ein Exemplar wünschen. Sollten die Betreuenden kein gedrucktes Exemplar wünschen, ist das Exemplar für das Studierendensekretariat spätestens bei der Abholung der Abschlussunterlagen einzureichen ist. 

    Zeugnis und Urkunde werden mit Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung ausgestellt.

2. Auswahl der Prüfer für Abschlussarbeit / mündliche Prüfung

Betreuungs- und prüfungsberechtigt sind nach §17 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Prüfungsordnung: Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen, Hochschul- und Privatdozenten bzw. Hochschul- und Privatdozentinnen (incl. außerplanmäßige Professoren), die im Studiengang BSc Geowissenschaften der Universität Heidelberg lehren, außerdem Lehrende mit langjähriger Erfahrung, denen der Fakultätsrat die Prüfungsberechtigung erteilt hat. Aktuell sind dies:

Vertiefungsfach Geologie: Prof. Sr. S. Bohaty, Prof. Dr. O. Friedrich, Prof. Dr. U.A. Glasmacher, Prof. Dr. D. Gürer, Prof. Dr. J. Pross, PD Dr. A. Koutsodendris.

Vertiefungsfach Mineralogie: Prof. Dr. Y. Rochas-Agramonte, Prof. Dr. L. Tajcmanova, Prof. Dr. M. Trieloff, PD Dr. J. Hopp, Dr. M. Burchard.

Vertiefungsfach Umweltgeochemie: Prof. Dr. N. Frank, Prof. Dr. F. Keppler, PD Dr. J. Lippold.

Die mündliche Abschlussprüfung wird von zwei Prüfern durchgeführt. Der 1. Prüfer stammt bei BSc-Kandidaten aus dem Vertiefungsfach des Prüflings oder dem Fach in dem er seine Abschlussarbeit durchführt oder seine Bachelorarbeit durchführt. Der 1. Prüfer kann (muss nicht) Betreuer der Abschlussarbeit sein. Der 2. Prüfer wird in Absprache zwischen dem 1. Prüfer und dem Kandidaten bestimmt, und sollte bei BSc-Kandidaten aus einem anderen Vertiefungsbereich stammen.

Bei der Abschlussarbeit ist der Betreuer grundsätzlich der Erstgutachter. Der Co-Referent bzw. Zweitgutachter kann aus allen Vertiefungsbereichen stammen.

Auswärtige Abschlussarbeiten 

Bei auswärtigen Abschlussarbeiten muss der Erstbetreuer (gemäß §17 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Prüfungsordnung BSc) o.g. Personenkreis angehören. Ein auswärtiger Co-Referent kann auf Antrag vom Prüfungsausschuss bestellt werden, wenn er an der Betreuung oder Themenvergabe der Arbeit beteiligt war. Dem betreffenden Prüfungsausschuss sind Lebenslauf und schriftliche Begründung der Auswahl des Co-Referenten zur Genehmigung vorzulegen. Sollte der externe Betreuende zugelassen werden, muss aus organisatorischen Gründen das Studierendensekretariat verständigt werden.

3. Einreichen von Abschlussarbeiten 

(letzte Änderung 29.11.2022):

Erfolgt ab sofort zunächst als Upload einer PDF-Datei auf die heiBOX. Bitte informieren Sie das Studierendensekretariat per Mail über den Upload.

Datum für die fristgerechte Einreichung ist der Upload-Zeitpunkt.

Der Upload-Link geht den Studierenden rechtzeitig vorher per E-Mail zu. Bitte überprüfen Sie zeitnah ob das Passwort funktioniert. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich per Mail an das Studierendensekretariat.

Die Einreichung der gedruckten Exemplare (Bestimmung der Anzahl und Form s. Prüfungsordnung) kann bis zur Abholung der Zeugnisunterlagen beim Studierendensekretariat erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin innerhalb der Sprechzeiten des Studierendensekretariats. 

4. Mündliche Abschlussprüfungen

(letzte Änderung 29.11.2022):

Mündliche Abschlussprüfungen müssen dem Studierendensekretariat allerspätestens 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin gemeldet werden.